Bloggin'

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Ich habe vor zwei oder drei Wochen das E-Learning-Wiki ins Leben gerufen. Ich hatte das schon länger vor, jetzt ist es die Zeit gekommen, da ich ein gemeinnütziges Projekt aufbauen möchte: Das »Projekt Schüler- und Azubiplattform«. Ich mache das, weil ich nicht nur über das Bildungssystem jammern will sondern auch etwas zur Verbeserung beitragen möchte.

Die Informationen sind noch rudimentär, ich werde aber in den nächsten Tagen noch einiges mehr an Inhalten reinstellen. Wenn das Projekt dann forgeschrittener ist, kann ich jede nur erdenkliche Unterstützung gebrauchen. Nehmt also schonmal reißaus ;-)

Verloren

Schlotfeldt ./. Euro-Cities
Ihr Zeichen: xxxxxx

Sehr geehrter Herr Kollege Meissner,

in der obigen Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.09.2006 und übersenden Ihnen die Abschlusserklärung, die wir namens unseres Mandanten erteilt haben.

Die Kosten für das Abschlussschreiben (0,8er Gebühr nach N3. 2300 VV RVG aus 7.500,- EUR = 349,60 EUR netto), die vorausgegangene Abmahnung (0,25er Gebühr nach Nr. 2400 VV RVG a.F. aus 5.100 EUR = 104,40 EUR netto) sowie den Schadenersatz in Höhe von 150,- EUR wird unser Mandant in den nächsten Tagen auf Ihr Konto bei der Weberbank, BLZ 10020100, KT XXXXXXXXXX unter Angabe des Aktenzeichens »xxxxxx« leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Und die Abschlusserklärung sieht dann so aus:

Abschlusserklärung

Herr
Tim Schlotfeldt
Eiderstede 12,
24582 Bordesholm,

erklärt hiermit gegenüber der

Euro-Cities AG,
Bismarckallee 41,
14193 Berlin,

dass er die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 11.04.2006, Aktenzeichen 16 O 282/06, bestätigt durch Urteil vom 22.08.2006 unter vorgenanntem Aktenzeichen, vollinhaltlich als nach Bestandskraft und Wirkung einem rechtskräftigen Hauptsachetitel entsprechend anerkennt und demgemäß auf alle Rechte verzichtet, soweit auch ein Vorgehen gegen einen rechtskräftigen Hauptsachetitel auschgeschlossen wäre.

Über die Folgen werde ich in einem späteren Eintrag was erzählen.

Serverumzug schneller als erwartet...

Oi, das ging diesmal schnell... Schneller zumindest als der Umzug des E-Learning-Blogs, da hatte man sich mit dem KK-Antrag noch ein paar Tage Zeit gelassen.

Der KK-Antrag für Eidertede.de dagegen ging gestern Nacht per Fax raus und heute ist der Domain-Transfer tatsächlich schon angestoßen worden.

Also, herzlich willkommen auf der neuen »Kiste« ;-)

Urteilsbegründung zum Widerspruchverfahren zur einstweiligen Verfügung

Die Urteilsbegründung liegt nun vor. Ich stelle den Text zunächs einmal unkommeniert ins Blog. Weiterlesen »

Einstweilige Verfügung bestätigt

In dem Rechststreit

Euro Cities AG ./ Schlotfeldt

bei Aufruf der Sache erscheinen:

der Vorstand der Antragstellerin und für sie Rechtsanwalt Dr. M.

der Antragsgegner in Person
und für ihn Rechtsanwalt K.

Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert, insbesondere hinsichtlich §§50 und 51 Nr. 2 UrhG.

Antragstellervertreter beantragt, die einstweilige Verfügung vom 11. April 2006 zu bestätigen.

Antragsgegnervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 24. Juli 2006.

Laut diktiert und genehmigt.

Auf vorspielen wurde allseits verzichtet.

Am Schluss der Sitzung

erkannt und verkündet:

  1. Die einstweilige Verfügung vom 11. April 2006 wird bestätgit.
  2. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Upgrade auf Drupal 4.7

Nun habe ich nach tschlotfeldt.de auch auf Eiderstede.de Drupal auf die aktuelle Version 4.7.3 gebracht. Bisher ist alles schmerzlos verlaufen – naja, allerdings habe ich auch mich auch noch nicht an die Fotoalben gemacht. Dafür wird wohl acidfree zuständig sein. Die alten Alben können anscheinend nicht importiert werden..

Kommentarfunktion reaktiviert

Die Kommentarfunktion war kurzzeitig deaktiviert, da ich ein paar Arbeiten an der Datenbank vornehmen musste.

Die Arbeiten sind erledigt und die Kommentarfunktion ist wieder aktiviert.

Verhandlung vor dem Landgericht Berlin

Am Dienstat, 22.08.2006, war die Verhandlung zu meinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. Das war der gleich Tag, an dem der Heise-Verlag sein Vefahren gegen das Forum-Urteil verloren hat. Das Ergebnis meiner Verhandlung steht zwar noch nicht fest, die Äußerungen der Richerin lassen allerdings nichts gutes erwarten. Die Kurzform:

  • § 51 Nr. 2 UrhG (Bildzitat) kommt nicht zum tragen, da ich mich in meinem Blogeintrag nicht ausreichend mit dem Screenshot beschäftigt habe.
  • § 50 UrhG (Berichterstattung über Tagesereignisse) kommt hier zum Tragen, d.h. es war rechtens, dass ich den Screenshot veröffenticht habe. Die Zivilkammer 16 hat nun aber zusätzliche Spielregeln aufgestellt: Laut Ansicht der Richterin dürfen tagesaktuelle Ereignisse im Internet nicht dauerhaft veröffentlicht bleiben, die zwei Jahre in meinem Fall seien wohl zu viel (eigentlich sprach die Richterin von 10 Jahren, aber solche Kleinigkeiten sollen uns nicht weiter irritieren).

Die Sichtweise kann ich ja selbst als treuer Staatsbürger überhaupt nicht nachvollziehen, ist nach meinem Wissensstand auch eine ganz neue Sichtweise.

Genaueres kommt dann aber, sobald ein Urteil verkündet worden ist. Eine genaue Dokumentation werde ich auch noch nachreichen, sobald ein anstehender Serverumzug über die Bühne gebracht worden ist.

Drupal Upgrade auf 4.7

Drupal ist ein wirklich gutes Content Management System, das sich sehr gut als ein Learning Content Management System einsetzen lässt. Darüber hinaus ist es aus technischer Sicht solide aufgebaut und die Entwickler haben ein besonderes Augenmerk auf Codequalität und Sicherheit. Aber warum zum Henker in der aktuellen Version 4.7 immer noch keine Trackback-Unterstützung integriert worden ist, bleibt mir schleierhaft. Es gibt ein Trackback-Modul, nur ist das leider noch sehr fehlerhaft: Erst muss man sich aus dem CVS die aktuellste Version des Moduls holen und dann noch mindestens zwei Patches einspielen, um das Trackback-Modul benutzbar zu machen.

Im Großen und Ganzen war das Upgrade von Drupal 4.6 auf Version 4.7.2 auf tschlotfeldt.de dennoch unproblematisch.

Schlotfeldt ./. Euro-Cities: Kostenfestsetzung

Scan Beschluss Kostenfestsetzung

Wie erwartet, der Beschluss zur Kostenfestsetzung für die einstweilige Verfügung (426,80 EUR).

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